Eberhard-Karls-Universität
Tübingen
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für Biologie



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Universität Tübingen Fakultät für Biologie
Hölderlinstr. 19, 72074 Tübingen (Tel.:07071 29-6860)

Studienplan für das Hauptstudium (5.-8. Semester) Biologie für das Lehramt an Gymnasien (Haupt- oder Beifach)

Semester Botanik SWS HF BF Zoologie SWS HF BF
5.
und
6.
V Spezialvorlesungen aus den Bereichen:
Spez. Botanik, Allgem. Botanik,
Pflanzenphys., Ökologie o. Genetik


3


x


x
V Spezialvorlesungen aus den Bereichen:
Spez. Zoologie, Allgem. Zoologie, Tierphys.
Ökologie, Mikrobiologie oder Humanbiologie


3


x


x
P Praktikum aus den Bereichen: Pflanzen-
physiologie, Spezielle Botanik oder
Ökologie*


5


x


-
P Praktikum aus den Bereichen: Tierphysiologie,
Speziell Zoologie oder Ökologie*

5

x

-
S Seminar aus Teilgebieten der Botanik
oder Zoologie*

2

-

x
P Praktikum aus den Bereichen: Mikrobiologie, Genetik
oder Humanbiologie*

5

x

x
E 3 Exkursionen für Fortgeschrittene*
unterschiedlicher Thematik, davon
1 mehrtägig (mindestens 3 Tage)


x


x 1
E 3 Exkursionen für Fortgeschrittene*
unterschiedlicher Thematik, davon
1 mehrtägig (mind. 3 Tage)


x


x 1
7.
und
8.
GP Grosspraktikum (botan. Teil)* 20 x x GP Grosspraktikum (Zoool. Teil)* 20 x x
V Spezialvorlesungen aus den Bereichen:
Spez. Botanik, Allgem. Botanik,
Pflanzenphys., Ökologie o. Mikrobiol.


3


x


-
V Spezialvorlesungen aus den Bereichen:
Spez. Botanik, Allgem. Botanik,
Pflanzenphys., Ökologie o. Mikrobiol.


3


x


-
Seminar aus Teilgebieten der Botanik* 2 x - Seminar aus Teilgebieten der Botanik* 2 x -

- Gegenstand, Art und Umfang der Lehrveranstaltungen kann dem "LEITFADEN BIOLOGIE" entnommen werden
- Weitere für den Studiengang Biologie für das Lehramt an Gymnasien empfehlenswerte Unterrichtsveranstaltungen sind aus dem jeweiligen Vorlesungsverzeichnis der Universität Tübingen zu ersehen
- Rein physiologisch orientierte Grosspraktika werden vom Wissenschaftlichen Prüfungsamt anerkannt, wenn sie durch ein morphologisch-systematisches Praktikum ergänzt werden
- Es wird darauf hingeweisen, da▀ für Bewerber, die nicht Erziehungswissenschaft studieren, ein Begleitstudium in Pädagogik oder pädagogischer Psychologie gefordert wird (º 6 Abs. 2 der Verordnung über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 02.12.1977)

░Für alle Studierenden, die ihr Hauptstudium Biologie für das Lehramt an Gymnasien vor dem WS 94/95 aufgenommen haben, gilt weiterhin der alte Studienplan

1Die Teilnahme an den Exkursionen ist für das Beifach empfohlen, aber nicht Pflicht.

Zeichenerklärung:
SWS = Semesterwochenstunden
HF = Hauptfach
BF = Beifach
V = Vorlesung
P = Praktikum
GP = Grosspraktikum
Ü = Übung
E = Exkursion
S = Seminar

Wissenschaftliche Prüfung

Bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung ist die regelmä▀ige und erfolgreiche Teilnahme an den mit einem * gekennzeichneten Lehrveranstaltungen durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen (Scheine) nachzuweisen. Die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung erfolgt beim Wissenschaftlichen Prüfungsamt, Keplerstr. 2.
Die Wissenschaftliche Prüfung umfa▀t:
die schriftliche Prüfung
die mündliche Prüfung
die Wissenschaftliche Arbeit.

Im Fach Biologie kann die Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit nach der mündlichen Prüfung gestattet werden. Die Bearbeitungszeit für die Wissenschaftliche Arbeit beträgt 6 Monate.

Näheres kann der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 02.12.1977 entnommen werden.(Beim Landeslehrerprüfungsamt,Keplerstr. 2,72074 Tübingen erhältlich.)